Die Zahlung der Haftpflichtversicherung (VERSICHERUNG) ist OBLIGATORISCH und umfasst Folgendes:
Schäden am Fahrzeug
Verlust des Fahrzeugs
Feuer
Teil- oder Ganzdiebstahl (außer Reifen und Stereo)
Zusammenstoß oder Umkippen.
Unfälle, sofern:
a) eine Person, die im Mietvertrag des Fahrzeugs berechtigt ist, fährt. b) der Fahrer steht nicht unter dem Einfluss von Alkohol. c) Der Fahrer hat keine Drogen konsumiert
Naturkatastrophen
Schäden am Eigentum Dritter oder Verletzungen Dritter, die beim Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen verursacht werden.
Beinhaltet NICHT:
Diebstahl von Reifen und/oder Audiogeräten.
Teil- oder Ganzdiebstahl, Unfall oder Brand durch fahrlässiges Verhalten des Benutzers, wenn die zuständigen Behörden nachweisen, dass das Fahrzeug in einem Rauschzustand oder unter Einwirkung von illegalen oder ähnlichen Drogen gefahren wurde oder wenn das Fahrzeug von einem nicht im Mietvertrag genehmigten Fahrer gefahren wurde.
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